Aussagepsychologie - Vernehmung - Psychologie des Strafverfahrens
Aussagepsychologie und Vernehmungslehre
In Gerichtsverfahren, aber auch in anderen Zusammenhängen, etwa bei Investigations, in der Versicherungsbranche u. v.m. spielen Aussagen von Menschen zur Feststellung eines Sachverhalts eine entscheidende Rolle. Nicht selten ist eine Aussageperson sogar das einzige Beweismittel.
Die größte Quelle für Fehlurteile im Strafrecht sind Irrtümer von Zeugen bei der Identifizierung Verdächtiger, sie machen 72 Prozent der Fehlurteile aus. Das behauptet das amerikanische "Innocence Project", das Verurteilungen anhand nachträglicher DNA-Analysen falsifiziert hat. Aber auch ohne Statistik weiß jeder Praktiker: Der Zeuge ist das maximale Risiko für die Wahrheit. Die Erinnerung ist verblasst oder überlagert von anderen Erlebnissen, beeinflusst durch Presseberichte, verzerrt durch Vorurteile. Diese Erkenntnis hat den Siegeszug der Kriminaltechnik begünstigt. Aber auch Falschgeständnisse kommen häufiger vor, als man annehmen möchte. Die wegweisende Studie "Fehlerquellen im Strafprozess" von Karl Peters aus dem Jahr 1970 sieht dort die Ursache für sieben Prozent der Fehlurteile; das "Innocence Project" geht sogar von 27 Prozent aus.
Jeder, der mit der Vernehmung von Aussagepersonen zu tun hat und mit der Auswertung ihrer Angaben betraut ist, weiß um die naheliegende Möglichkeit einer bewusst unwahren Aussage, also einer Lüge. Das Lügen ist aber nur ein Teil des Problems. Hinzu kommt das deutlich schwerer wiegende Element der unbewussten Fehlleistung.
Wer die Aussagen von Menschen zu bewerten hat, kommt um Kenntnisse in Aussagepsychologie nicht herum. Die Aussagepsychologie als Fachgebiet der Rechtspsychologie untersucht mit wissenschaftlichen Methoden und auf der Basis grundlegender Erkenntnisse aus dem Bereich der Wahrnehmungs-, Gedächtnis-, Entwicklungs- und Sozialpsychologie die Aussage als Form kognitiver Leistung. Viele populäre Ansichten über Kriterien zur Feststellung unzutreffender Aussagen sind falsch. So lässt sich aus der sogenannten Körpersprache gerade nicht zuverlässig ableiten, ob eine Person lügt.
Wer Aussagen beurteilen können will, muss verwertbare Aussagen produzieren, also richtig vernehmen können.
Die juristische Ausbildung in Deutschland legt auf solche Dinge keinerlei Wert. Der angehende Jurist wird darin geschult, das Recht auf einen vorgegebenen Sachverhalt anzuwenden. In der Praxis geht es aber vor allem erst einmal darum, den Sachverhalt richtig festzustellen.