Sachverhalt
Aus SZ.de (Janisch, Fehlurteile in der deutschen Justiz: Ohne jeden Zweifel https://sz.de/1.2479505): Jedes vierte Strafurteil sei ein Fehlurteil, schätzt Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof.
Das wäre ein horrender Befund, doch einen handfesten Beleg für die Zahl gibt es nicht. Aber schon die statistische Lücke ist ein kleiner Skandal. 2013 wurden 1682 Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Die Erfolgsquote wäre ein Indikator für die Fehleranfälligkeit der Justiz - doch es gibt keine Zahlen.
Die größte Fehlerquelle sind Irrtümer von Zeugen bei der Identifizierung Verdächtiger, sie machen 72 Prozent der Fehlurteile aus. Das behauptet das amerikanische "Innocence Project", das Verurteilungen anhand nachträglicher DNA-Analysen falsifiziert hat. Aber auch ohne Statistik weiß jeder Praktiker: Der Zeuge ist das maximale Risiko für die Wahrheit. Die Erinnerung ist verblasst oder überlagert von anderen Erlebnissen, beeinflusst durch Presseberichte, verzerrt durch Vorurteile. Diese Erkenntnis hat den Siegeszug der Kriminaltechnik begünstigt.
Aber auch Falschgeständnisse kommen häufiger vor, als man annehmen möchte. Die wegweisende Studie "Fehlerquellen im Strafprozess" von Karl Peters aus dem Jahr 1970 sieht dort die Ursache für sieben Prozent der Fehlurteile; das "Innocence Project" geht sogar von 27 Prozent aus.
Aussagepsychologie
In Gerichtsverfahren, aber auch in anderen Zusammenhängen, etwa bei Investigations, in der Versicherungsbranche u. v.m. spielen Aussagen von Menschen zur Feststellung eines Sachverhalts eine entscheidende Rolle. Nicht selten ist eine Aussageperson sogar das einzige Beweismittel.
Jeder, der mit der Vernehmung von Aussagepersonen zu tun hat und mit der Auswertung ihrer Angaben betraut ist, weiß um die naheliegende Möglichkeit einer bewusst unwahren Aussage, also einer Lüge. Das Lügen ist aber nur ein Teil des Problems.
Hinzu kommt das deutlich schwerer wiegende Element der unbewussten Fehlleistung.
Wer die Aussagen von Menschen zu bewerten hat, kommt um Kenntnisse in Aussagepsychologie nicht herum.
Die Aussagepsychologie als Fachgebiet der Rechtspsychologie untersucht mit wissenschaftlichen Methoden und auf der Basis grundlegender Erkenntnisse aus dem Bereich der Wahrnehmungs-, Gedächtnis-, Entwicklungs- und Sozialpsychologie die Aussage als Form kognitiver Leistung.
Viele populäre Ansichten über Kriterien zur Feststellung unzutreffender Aussagen sind falsch. So lässt sich aus der sogenannten Körpersprache gerade nicht zuverlässig ableiten, ob eine Person lügt.
Lernen Sie, worauf es wirklich ankommt!
Vernehmungstechnik
Mit der Aussagepsychologie hängt die Vernehmungstechnik unmittelbar zusammen.
Grundsätzlich sollte das Ziel der Befragung der Auskunftsperson sein, möglichst umfangreiche, präzise und zuverlässige Informationen über das betreffende Thema zu erlangen. Bei der Frage, wie eine gute Vernehmung aussehen sollte, geht es also darum, wie qualitativ wertiges Auskunftsmaterial bei der Befragung von Auskunftspersonen erhoben werden kann.
Bei der Befragung von Auskunftspersonen ist aber zu bedenken, dass verschiedene Beteiligte entsprechend ihrer Rolle unterschiedliche Erkenntnisinteressen haben, je nachdem, welches übergeordnete Interesse sie mit der Befragung verfolgen. So haben Richter und Staatsanwälte vom Grundsatz her ein umfassendes Erkenntnisinteresse an der „Wahrheit“. Sie wollen und sollen auch von Rechts wegen ermitteln, was tatsächlich geschehen ist. Das Erkenntnisinteresse bspw. von Rechtsanwälten ist demgegenüber ein anderes, da diese die Aufgabe haben, ihrem Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu „seinem Recht“ zu verhelfen. Insoweit kann deren Interesse beschränkt und einseitig auf dessen Interessen ausgerichtet sein.
Lernen Sie, was eine gute Vernehmung ausmacht, welche Techniken und taktischen Erwägungen es dabei gibt!
Wahrnehmungspsychologie
Im Zusammenhang mit der Feststellung von Tatsachen, etwa in Strafverfahren, denken viele - wenn überhaupt - an psychologische Aspekte, wenn es um die Bewertung von Aussagen geht (Aussagepsychologie). Kenntnisse über die Funktionsweise des menschlichen Wahrnehmungsapparats, seine Einschränkungen und die vielen "Fehler", die dabei auftreten können, sind aber auch in anderen Zusammenhängen relevant.
Wird z. B. einem Autofahrer zum Vorwurf gemacht, er habe fahrlässig einen anderen Verkehrsteilnehmer getötet, spielt auch die Frage eine Rolle, was ein Mensch in einer konkreten Situation eigentlich zu leisten imstande ist.
Es ist in solchen typischen „Fahrlässigkeitsfällen“ nicht damit getan, die physikalischen Größen, wie in diesem Fall die Vermeidbarkeitsgeschwindigkeit, zugrunde zu legen. Es ist immer auch das menschliche Wahrnehmungsvermögen zu betrachten.
Dessen Grenzen aufzuzeigen, setzt voraus, sie zu kennen...